Im Fernunterricht kann die Jahresgebühr in einer Gesamtrechnung beglichen oder auf Wunsch mit Aufschlag in vier Teilrechnungen aufgeteilt und pro Quartal abgerechnet werden. Die erste Rate wird mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt. Bei Vertragsabschluss geben Sie die gewünschte Zahlungsweise an.
Bei einem Kaufvertrag rechnen wir den Gesamtbetrag nach Vertragsabschluss in einer Summe ab.
