Wann werden die Kosten fällig?

Helene Wiebe

Im Fernunterricht wird die Jahresgebühr standardmäßig in vier Teilrechnungen aufgeteilt und pro Quartal abgerechnet. Die erste Rate wird mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt. Wenn Sie die Kosten in einer Summe begleichen möchten, geben Sie dies bitte bei Vertragsabschluss an.

Bei einem Kaufvertrag rechnen wir den Gesamtbetrag nach Vertragsabschluss in einer Summe ab.