Fernunterricht darf nur angeboten werden, wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ihn zugelassen hat. Die ZFU überprüft die Qualität des Unterrichts regelmäßig: Alle drei Jahre kontrolliert sie Inhalt, Didaktik und Aktualität jedes Kurses.
Die Deutsche Fernschule überarbeitet die Kurse laufend.
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