Reine Materialbestellungen oder auch der separate Kauf von Büchern unterliegen der normalen Besteuerung. Solange wir die Waren ins nichteuropäische Ausland liefern, entfällt aber die Steuer.
Steuerfrei nur bei Ausfuhrnachweis
Im Rahmen der Betriebsprüfung wurden wir noch einmal darauf hingewiesen, dass die steuerfreie Lieferung nur bei Vorlage einer Ausfuhrbescheinigung gültig ist. Dafür reicht es nicht, dass der aktuelle Wohnsitz des Kindes im Ausland ist, sondern es muss für die Lieferung an sich ein Ausfuhrnachweis erbracht werden. Bei Lieferungen per Post oder Spedition bekommen wir diesen Nachweis vom dem jeweiligen Transportunternehmen.
Ausfuhr durch den Kunden
Wenn wir zukünftig aber an deutsche Adressen senden und Sie den Transport in das Bestimmungsland selber vornehmen – dann müssen Sie uns den entsprechenden Ausfuhrnachweis erbringen. Sie können z.B. am Flughafen mit den Materialien und unseren Lieferpapieren zum Zoll gehen und sich dort die Ausfuhr bescheinigen lassen.
Bei allen Lieferungen, die wir an eine deutsche Adresse senden, werden wir in Zukunft die deutsche Umsatzsteuer zusätzlich berechnen. Bei Vorlage einer Ausfuhrbestätigung werden wir die Steuer dann wieder gutschreiben. Sollte kein Ausfuhrnachweis erbracht werden, muss die Steuer bezahlt werden.
Uns ärgert dieser zusätzlich Aufwand auch – aber so ist die deutsche Umsatzsteuerregelung.
Fernunterricht mit Betreuung ist davon nicht betroffen!
Noch einmal zur Klarstellung : Diese Regelung gilt nicht bei Buchung unserer Fernkurse mit Betreuung. Diese Leistungen (incl. aller damit verbunden Materiallieferungen) gelten als Schulleistungen und sind grundsätzlich Umsatzsteuer befreit. In diesen Fällen können Sie auch weiterhin alle Lieferungen problemlos selbst ausführen.