Muss ich mein Kind selbst unterrichten?

Helene Wiebe

Auch eine andere volljährige Person kann das Kind vor Ort begleiten (zum Beispiel Kindermädchen, FSJler, Au-Pair, …). Sie müssen Ihr Kind also nicht selbst unterrichten. Wichtig ist, dass die Begleitperson Deutsch auf muttersprachlichem Niveau beherrscht.

Gegebenenfalls haben Sie auch die Möglichkeit, mit anderen Familien eine Lerngruppe zu bilden. Über die vertraglichen Konditionen für Gruppenlösungen informiert die schulexpert GmbH – die Tochtergesellschaft der Deutschen Fernschule.