Erfüllen Fernschüler die Schulpflicht in Deutschland?

Helene Wiebe

Die Schulpflicht in Deutschland kann nur erfüllt werden, indem Ihr Kind eine Regelschule oder eine Ersatzschule besucht. Die Deutsche Fernschule ist mit ihren Kursen staatlich zertifiziert und zugelassen, aber nach geltendem Recht keine Ersatzschule.
Unter besonderen Voraussetzungen kann das Schulamt die Schulpflicht aussetzen. Dann kann Ihr Kind am Unterricht der Deutschen Fernschule teilnehmen. Einen entsprechenden Antrag können Eltern zum Beispiel dann stellen, wenn Krankheit, Schulphobie oder ADHS einen Schulbesuch verhindern.

Im Ausland gibt es meist nur eine Bildungs-, aber keine Schulpflicht.