Ist das Zeugnis in Deutschland anerkannt?

Helene Wiebe

Der Fernunterricht ist staatlich zugelassen und vom Auswärtigen Amt empfohlen. Bei der Rückkehr in das deutsche Schulsystem entspricht die Einstufung in nahezu allen Fällen der Empfehlung im Zeugnis.
Da das Angebot der Deutschen Fernschule keine Schulabschlüsse umfasst, gilt folgender Beschluss der Kultusminister: „Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, beschränkt sich auf die Anerkennung von Schulabschlüssen. Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung in die an einer deutschen Schule fortzusetzende Schullaufbahn entscheidet vielmehr die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern, in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht.“
Quelle: Beschluss der Kultusminister zur Anerkennung im Schulbereich